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   LAG Niedersachsen, 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03   

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https://dejure.org/2004,5890
LAG Niedersachsen, 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03 (https://dejure.org/2004,5890)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03 (https://dejure.org/2004,5890)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. März 2004 - 16 TaBV 60/03 (https://dejure.org/2004,5890)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wahl des Betriebsrats ohne Wahlumschläge

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs. 1 BetrVG; § 14 Abs. 1 BetrVG; § 11 Abs. 1 S. 2 der Verordnung zur Durchführung des; Betriebsverfassungsgesetzes
    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Rechtsschutzinteresse bei Rücktritt des Betriebsrats in der mündlichen Verhandlung; Anforderungen an das Wahlgeheimnis; Unterlassene Verwendung von Wahlumschlägen als Anfechtungsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Rechtsschutzinteresse bei Rücktritt des Betriebsrats in der mündlichen Verhandlung; Anforderungen an das Wahlgeheimnis; Unterlassene Verwendung von Wahlumschlägen als Anfechtungsgrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AiB 2009, 723
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90

    Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03
    Ein solches Rechtsschutzinteresse kann erst dann entfallen, wenn der zurückgetretene Betriebsrat von einem neu gewählten Betriebsrat abgelöst wird oder die normale Amtszeit abgelaufen ist (vgl. Beschluss des BAG vom 13.03.1991, AZ 7 ABR 5/90 in NZA 1991, 946 sowie LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.03.1999, AZ 4 TaBV 51/98 in NZA-RR 1999, 523 - 525).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.03.1999 - 4 TaBV 51/98

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Rechtsschutzbedürfnis - Wirksamkeit -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03
    Ein solches Rechtsschutzinteresse kann erst dann entfallen, wenn der zurückgetretene Betriebsrat von einem neu gewählten Betriebsrat abgelöst wird oder die normale Amtszeit abgelaufen ist (vgl. Beschluss des BAG vom 13.03.1991, AZ 7 ABR 5/90 in NZA 1991, 946 sowie LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.03.1999, AZ 4 TaBV 51/98 in NZA-RR 1999, 523 - 525).
  • BVerwG, 04.12.1981 - 7 B 132.81

    Ungültigkeit von Landratswahlen und Kreistagswahlen - Antrag auf Bewilligung von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03
    Grundsätzlich verlangt deshalb die Gewährleistung des Wahlgeheimnisses nicht zwingend die Verwendung von Wahlumschlägen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 04.12.1981, AZ 7 B 132.81).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19

    Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich

    Selbst ein Rücktritt des Betriebsrats lässt das Rechtsschutzinteresse für eine Wahlanfechtung nicht entfallen (vgl. BAG 29. Mai 1991 - 7 ABR 54/90 - zu B I der Gründe, BAGE 68, 67; LAG Niedersachsen 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 - juris; Fitting § 19 Rn. 44) .
  • ArbG Bonn, 10.04.2019 - 2 BV 37/18

    Anfechtung der Betriebsratswahlen - wesentliche Wahlvorschrift - Wahlumschlag

    Soweit die abgegebenen Briefwahlstimmen nicht zurück in die Wahlurne eingelegt worden seien sollten oder keine Wahlumschläge verwendet werden sollten, würde dies zur Anfechtung der Betriebsratswahlen berechtigen (vgl. zur Verwendung einer Wahlurne: LAG Hamm, Beschluss vom 09.03.2007 - 10 TaBV 105/06, juris, Rn. 60; vgl. zur fehlenden Verwendung von Wahlumschlägen: LAG Berlin-Brandenburg vom 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11, juris, Rn. 34 ff; LAG Niedersachsen vom 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03, juris, Rn. 62 sowie ausführlich nachstehend unter II. 2. b.).

    Hierbei handelt es sich um eine zwingende Wahlvorschrift, die dem Grundsatz der geheimen Wahl dient (vgl. hierzu LAG Berlin-Brandenburg vom 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11, juris, Rn. 34 ff; LAG Niedersachsen vom 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03, juris, Rn. 62 sowie ausführlich nachstehend unter II. 2. b.).

    Es handelt sich bei der Regelung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 WO um eine zwingende und damit wesentliche Vorschrift über die Durchführung der Betriebsratswahl (vgl. hierzu LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11, juris, Rn. 33; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03, juris, Rn. 62; GK- Jacobs , 11. Aufl. 2018, § 11 WO, Rn. 7; Fitting, 29. Aufl. 2018, § 11 WO, Rn. 7).

    Soweit eine Stimme ohne Wahlumschlag abgegeben wird, ist diese Stimme ungültig und nicht zu werten (so: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11, juris, Rn. 41; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03, ju-ris, Rn. 62; GK-Jacobs, 11. Aufl. 2018, § 11 WO, Rn. 7; Fitting, 29. Aufl. 2018, § 11 WO, Rn. 7).

    Die Regelungen der Wahlordnung sehen demgemäß ein Verfahren vor, welches zur Wahrung des Grundsatzes der geheimen Wahl - und damit zum Schutz des Wählenden - zwingend einzuhalten ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11, juris, Rn. 33; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03, juris, Rn. 62; GK- Jacobs , 11. Aufl. 2018, § 11 WO, Rn. 7; Fitting, 29. Aufl. 2018, § 11 WO, Rn. 7).

  • LAG Hessen, 14.03.2013 - 9 TaBV 223/12

    Anfechtung - Anfechtungsfrist - Rechtsbeschwerde -

    2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 9. März 2007 - 10 TaBV 105/06 - AiB 2009, 588 = Juris; LAG Niedersachsen Beschluss vom 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 - AiB 2009, 723 = Juris).

    Zum Teil wird in der Rechtsprechung angenommen, Stimmzettel, die ohne Wahlumschlag eingeworfen würden, seien von Vornherein ungültig (so LAG Niedersachsen Beschluss vom 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 - AiB 2009, 723 = Juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11

    Betriebsratswahl bei GlobeGround unwirksam

    Die Verwendung von Wahlumschlägen ist deshalb Voraussetzung für die Abgabe einer gültigen Stimme (vgl. LAG Niedersachsen, Beschluss vom 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03 - juris Rz. 72; Däubler-Schneider, BetrVG, 11. Aufl. 2008, § 11 WO 2001 Rz. 13, 5).
  • LAG Hessen, 01.12.2011 - 9 TaBV 130/11

    Anfechtung der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung - Verletzung des

    2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 9. März 2007 - 10 TaBV 105/06 - AiB 2009, 588 = Juris; LAG Niedersachsen Beschluss vom 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 - AiB 2009, 723 = Juris).

    Zum Teil wird in der Rechtsprechung angenommen, Stimmzettel, die ohne Wahlumschlag eingeworfen würden, seien von Vornherein ungültig (so LAG Niedersachsen Beschluss vom 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 - AiB 2009, 723 = Juris).

  • LAG Köln, 22.11.2019 - 9 TaBV 30/19

    Rechtsfolgen des Verzichts auf die Verwendung von Wahlumschlägen bei der

    2.) Rechtsfolge der Tatsache, dass Wahlumschläge nicht benutzt worden sind, ist, dass alle abgegebenen Wählerstimmen, die ohne Wahlumschlag in die Wahlurne eingeworfen wurden, ungültig sind (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 -, Rn. 71, 72, juris; Fitting, 29. Aufl. 2018, § 11 WO, Rn. 7; D/K/K/W/Homburg, 16. Aufl. 2018, § 11 WO, Rn. 13; GK-Jacobs, 11. Aufl. 2018, § 11 WO, Rn. 7).
  • LAG Hessen, 10.11.2011 - 9 TaBV 104/11

    Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen das

    2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 9. März 2007 - 10 TaBV 105/06 - AiB 2009, 588 = Juris; LAG Niedersachsen Beschluss vom 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 - AiB 2009, 723 = Juris).
  • LAG Hessen, 15.03.2012 - 9 TaBV 118/11

    Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Anfechtbarkeit - Nichtigkeit - Verstoß

    2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 9. März 2007 - 10 TaBV 105/06 - AiB 2009, 588 = Juris; LAG Niedersachsen Beschluss vom 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 - AiB 2009, 723 = Juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 4/21

    Anfechtung; Beschwerde; Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlgeheimnis;

    In Niedersachsen müssen seit der Änderung der WO-PersV zum 14. Februar 2003 gemäß §§ 17 Abs. 2 Satz 1, 18 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 WO-PersV anders als nach früherer Rechtslage (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 21.3.1990 - 18 L 13/88 -, juris Rn. 27; vgl. zur ähnlichen Vorschrift des früheren hessischen Personalvertretungsrechts in § 15 Abs. 2 WO-HPVG a.F. Hessischer VGH, Beschl. v. 29.1.1986 - HPV TL 1436/85 -, juris Rn. 37, sowie zum bis zum 14.10.2021 geltenden Betriebsverfassungsrecht in § 11 Abs. 1 Satz 2 BetrVWO a.F. ferner LAG Niedersachsen, Beschl. v. 1.3.2004 - 16 TaBV 60/03 -, juris Rn. 62) sowie anders als heute noch im Bundespersonalvertretungsrecht in § 15 Abs. 2 BPersVWO die Stimmzettel der Urnenwähler nicht ebenso wie die Stimmzettel der Briefwähler (vgl. §§ 17 Abs. 2 Satz 3, Abs. 4 Nr. 1, 20 Abs. 1 WO-PersV) in einem Wahlumschlag in die Wahlurne geworfen werden; vielmehr werden sie lediglich gefaltet in die Urne geworfen (§ 18 Abs. 1 Sätze 1 und 2 WO-PersV, vgl. dazu Süllow/Weichbrodt, a.a.O., § 21 Rn. 5 Punkt 8 (Stand: September 2021)); vgl. aber erneut das "Vermischungsgebot" für alle Stimmzettel vor der Stimmauszählung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WO-PersV für die Situation, dass (im Einzelfall) die Gefahr besteht, dass wegen einer geringen Anzahl von Stimmzetteln oder Wahlumschlägen Stimmzettel bestimmten Wählern zugeordnet werden können.
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